Nachforderung durch Rettungsdienst und Polizei, da Schadstoffaustritt vermutet wird.
Durchführung von Messungen unter Atemschutz in einem Container, Verdacht der Ausgasung aus einem Päckchen.
Keine Schadstoffe mit Mitteln der Feuerwehr feststellbar, Container belüftet und Einsatzstelle der Polizei übergeben.